Die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH vermittelt die Rechercheleistungen von Vergabe24 direkt, welche von Vergabe24 GmbH, Universitätsring 6, 06108 Halle (Saale) angeboten werden und führt diese im Auftrag und für Rechnung der Vergabe24 GmbH aus. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vergabe24 GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Online-Dienstes von Vergabe24 direkt

  • § 1 Allgemeines, Geltungsbereich
  • § 2 Änderung der AGB
  • § 3 Beschreibung des Produktes
  • § 4 Vertragsabschluss
  • § 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
  • § 6 Nutzungsrechte, Verwendungsbindung
  • § 7 Bestellung von Vergabeunterlagen
  • § 8 Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT
  • § 9 Gewährleistung/Haftung
  • § 10 Datenschutz
  • § 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
  • § 12 Widerrufsrecht
  • § 13 Sonstiges

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Das Produkt „Vergabe24 direkt" wird von der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH im Namen und im Auftrag der Vergabe24 GmbH betrieben. Vergabe24 ist eine Kooperation von (im Folgenden: „Ausschreibungsdienste"):

  • B_I MEDIEN GmbH, Faluner Weg 33, 24109 Kiel
  • Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH, Himmelgeister Str. 103 – 105, 40225 Düsseldorf
  • eVergabe.de GmbH, Messering 5, 01067 Dresden
  • Gisela Husemann Verlag e.Kfr., Wartburgstraße 6, 99817 Eisenach
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
  • Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH und Staatsanzeiger Online Logistik GmbH, Arnulfstr. 122, 80636 München

2. Diese AGB gelten für die Nutzung des Recherchedienstes „Vergabe24 direkt“ durch Kunden und Tester dieses Dienstes (im Folgenden: „Nutzer“). Diese umfassen sämtliche Funktionalitäten, Anwendungen und Dienstleistungen, insbesondere die Lieferung von recherchierten Ausschreibungen/Bekanntmachungstexten in allen Bezugsformen (einschließlich Test- und Demozugänge), die Bestellung und Übermittlung von Vergabeunterlagen, die Nutzung der Software Vergabe24 BIETERCOCKPIT, sowie die Beteiligung an elektronischen Vergabeverfahren (eVergabe).

3. Diese AGB gelten nicht für Leistungen für Vergabestellen, insbesondere nicht für die Nutzung der Softwarelösungen für Vergabestellen AI Vergabemanager, AI Vergabeassistent, B_I eVergabe und SOL-System. Sie gelten ferner nicht für Leistungen, die ausschließlich einzelne Ausschreibungsdienste der Vergabe24 GmbH außerhalb der Vergabeplattform Vergabe24 erbringen.

§ 2 Änderung der AGB

Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen, welche sich die Ausschreibungsdienste vorbehalten. Änderungen der AGB innerhalb laufender Vertragsbeziehungen werden den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dies geschieht durch Zusendung einer entsprechenden E-Mail an die hinterlegten E-Mail-Adressen des Nutzers. Die E-Mail enthält einen Link, mit dem der Nutzer zu der neuen Fassung gelangt. Durch Anklicken eines entsprechenden Buttons erklärt der Nutzer, dass er die Änderung der AGB zur Kenntnis genommen hat. Wird den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Kenntnisnahme schriftlich widersprochen, so gelten diese als angenommen. Widerspricht der Kunde, bleibt die unveränderte Fassung für sein Vertragsverhältnis gültig; die Vergabe24 GmbH hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.

§ 3 Beschreibung des Produktes

1. „Vergabe24 direkt" ist ein bundesweiter Recherchedienst. Der Nutzer hinterlegt bei der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH sein individuelles Profil. Die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH sucht nach passenden Ausschreibungen und sendet diese per E-Mail als PDF-Datei zu.

2. An Ausschreibungen von öffentlichen, privaten oder gewerblichen Auftraggebern interessierten Unternehmen oder Personen gewährt der Dienst Zugang zu allen Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen der Partner des Vergabeportals Vergabe24 zusammen mit der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH.

3. Die Leistungen für Kunden umfassen einen Rechercheservice, der für den Nutzer nach seinen individuellen Profilen nach aktuellen Ausschreibungen in der Datenbank von der Vergabe24 GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH sucht und dem Nutzer per E-Mail übermittelt. Kunden können zudem Vergabeunterlagen in elektronischer Form oder Papierform bestellen und elektronische Vergabeunterlagen sowie die zu deren Bearbeitung notwendige Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT von der Vergabeplattform Vergabe24 herunterladen, Soweit Vergabestellen die elektronische Angebotsabgabe zulassen, ist diese mit der Software Vergabe24 BIETERCOCKPIT zudem möglich.

4. Als Bezugsformen werden das Jahres- und das Halbjahresabonnement angeboten.

5. Die Vergabe24 GmbH behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen zu modifizieren. Hierüber wird der Kunde unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen informiert.

§ 4 Vertragsabschluss

1. Der Nutzer gibt durch mündliche oder schriftliche Erklärung sein Interesse zum Ausdruck, einen Vertrag über die bestellten Leistungen abschließen zu wollen. Durch Übermittlung der Rechnung für die bestellte Leistung kommt der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Vergabe24 GmbH zustande. Der Vertragsabschluss steht dabei jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass das bei Vertragsabschluss fällige Entgelt bei der mit dem Rechnungseinzug beauftragten Deutschen Ausschreibungsblatt GmbH eingeht. Mit Eingang der Zahlung wird der Vertrag wirksam und es erfolgt die Teilnahmeberechtigung für die in der Rechnung ausgewiesene Abo-Bezugszeit. Bei unentgeltlichen Leistungen (z.B. kostenloser Testzugang) entfällt die aufschiebende Bedingung.

2. Für die Berechnung von Fristen, Laufzeiten etc. im Rahmen der abgeschlossenen Verträge ist das Datum maßgeblich, an welchem der Vertrag wirksam wird.

3. Dem Zahlungseingang steht in allen Fällen der Eingang einer Lastschrifteinzugsermächtigung für den jeweiligen Rechnungsbetrag gleich.

4. Die Vergabe24 GmbH und die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH haben das Recht, den Abschluss eines Vertrags über die Gewährung eines kostenlosen Testzugangs zu verweigern, sofern der Nutzer innerhalb der letzten 12 Monate vor der Bestellung bereits einen kostenlosen Testzugang für diesen Online-Dienst genutzt hat.

5. Soweit die Vergabe24 GmbH und die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Preise für das Abonnement des Online-Dienstes sind gemäß vorliegender Rechnung und den jeweils geltenden Preislisten von der Vergabe24 GmbH im Voraus fällig. Die aktuellen Preise sind in der Preisliste aufgeführt, die auf dem Portal www.vergabe24.de im Bereich „Auftragnehmer“ unter „Preise und Bestellung“ zu finden ist. Die ausgewiesenen Beträge / Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

Nach Zahlungseingang wird der Online-Dienst freigeschaltet und mit der Recherche für den vereinbarten Bezugszeitraum wird begonnen. Sofern passende Ausschreibungen gefunden wurden, erfolgt ab dem nächsten Werktag die Zusendung dieser per E-Mail. Der Nutzer wird rechtzeitig auf den bevorstehenden Ablauf der Bezugszeit hingewiesen und erhält eine Rechnung für den folgenden Bezugszeitraum.

2. Die Vergabe24 GmbH behält sich vor, die Entgelte für die Nutzungsverträge zu verändern. Eine Erhöhung des Entgelts wird dem Kunden so rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt, dass eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich ist. Macht der Kunde von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, wird die Preiserhöhung zum angegebenen Termin wirksam.

3. Die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH und die Vergabe24 GmbH sind ermächtigt, die Leistungen des Recherchedienstes (einmalige und laufende Entgelte) gegenüber den Kunden abzurechnen sowie gerichtlich und außergerichtlich einzuziehen.

4. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Vergabe24 GmbH ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Einem Kunden, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Betreiber während seines Verzugs innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbringt.

5. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist die Vergabe24 GmbH berechtigt, innerhalb einer angemessenen Nachfrist den Online-Dienst zu beenden.

§ 6 Nutzungsrechte, Verwendungsbindung 

1. Die dem Kunden als Nutzer zugewiesene persönliche Kennung für Vergabe24 BIETERCOCKPIT (bestehend aus Nutzername und Passwort) ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Kunde darf die Kennung Dritten nicht zugänglich oder sonst nutzbar machen. Dritte im Sinne dieses § 6 sind auch Mitarbeiter/innen des Unternehmens des Nutzers, soweit sie nicht in Vertretung für den Nutzer handeln. Eine direkte, mittelbare, vollständige oder partielle Nutzung durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Sollen mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens parallel Ausschreibungen des Online-Dienstes erhalten, sind hierfür mehrere E-Mail-Adressen zu beantragen.

2. Die dem Nutzer zugänglichen Daten und Dokumente sind nur für seinen eigenen persönlichen, dienstlichen oder beruflichen Gebrauch bestimmt. Nur zu diesem Zwecke dürfen einzelne Vervielfältigungen angefertigt werden. Bekanntmachungstexte und Vergabeunterlagen dürfen Dritten nicht in einer Weise nutzbar oder zugänglich gemacht werden, die diesem Dritten den Abschluss eines entgeltlichen Abonnements erspart; dies gilt insbesondere gegenüber mit dem Unternehmen des Nutzers verbundenen Unternehmen. Die elektronischen Dokumente / Bekanntmachungstexte dürfen daher nicht wiederholt und systematisch in eine Datenbank oder ein Netzwerk eingestellt werden, welche(s) Dritten zugänglich ist, die nach Bekanntmachungstexten und/oder Vergabeunterlagen recherchieren möchten. Ebenso unzulässig ist es, die Dokumente/Bekanntmachungstexte wiederholt und systematisch an solche Dritte zu übersenden.
Informationsvermittlung ist nur nach gesonderter Vereinbarung gestattet.

3. Sofern der Nutzer die Bestimmungen der Ziffern 6.1 oder 6.2 missachtet, ist die Vergabe24 GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Lieferung zu beenden. Darüber hinaus schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages aller Produkte und Leistungen, die er im betroffenen Kalenderjahr über den Online-Dienst bezogen hat. Dem Nutzer verbleibt dabei die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.

4. Um einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Dienstes vorzubeugen, kann die Vergabe24 GmbH eine ungewöhnlich intensive Nutzung des Online-Dienstes beobachten und ggf. unterbinden. Falls der Verdacht entsteht, dass der Nutzer gegen Ziffer 6.1 oder 6.2 verstößt, gibt die Vergabe24 GmbH dem Nutzer Gelegenheit, binnen 14 Kalendertagen nachzuweisen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung nach Ziffer 6.1 oder 6.2 nicht besteht. Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann der Ausschreibungsdienst das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die Lieferung der Ausschreibungen einstellen. Vom Nutzer bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet, auch soweit sie künftige Zeiträume betreffen.

5. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die zu Vergabe24 gehörenden Webseiten oder deren Inhalte nicht mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) eingebunden oder dargestellt werden.

6. Der Nutzer hat sämtliche Dateien, die er an oder über die Plattform Vergabe24 übermittelt, zuvor mit einem aktuellen Prüfprogramm auf Bestandteile zu untersuchen, die Computer oder Software beschädigen oder deren Sicherheit beeinträchtigen können (insbes. Viren, Würmer, trojanische Pferde). Es dürfen nur solche Dateien übermittelt werden, die hiervon frei sind.

§ 7 Bestellung von Vergabeunterlagen

1. Die über Vergabe24 bestellbaren Vergabeunterlagen stellen Vergabestellen zur Verfügung; sie sind für Inhalt und Vollständigkeit der Vergabeunterlagen ausschließlich verantwortlich. Die elektronischen Vergabeunterlagen sind inhaltlich identisch mit den in Papierform ausgelieferten und können zur Erstellung eines Angebotes genutzt werden. Falls eine digitale Angebotsabgabe möglich ist, können die elektronischen Vergabeunterlagen zusätzliche, für die digitale Angebotsabgabe notwendige, Dateien enthalten. Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nach Maßgaben der jeweiligen Vergabestelle durch die Vergabestelle, durch einen Ausschreibungsdienst der Vergabe24 GmbH oder durch Dritte.

2. Die Bestellung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form und Papierform über die Vergabeplattform ist allen Kunden von „Vergabe24 direkt“ möglich, die elektronische Produkte beziehen. Erforderlich ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung zugunsten der Vergabe24 GmbH bzw. eines Ausschreibungsdienstes von Vergabe24 für ein inländisches Bankkonto.

3. Die Entgelte für den Bezug und die möglichen Varianten der Vergabeunterlagen (Papierform, elektronische Form, Mischformen) legen die Vergabestellen fest (§ 20 VOB, VOL), sie werden in der Bekanntmachung veröffentlicht. Sofern ein Ausschreibungsdienst von Vergabe24 von einer Vergabestelle mit Auslieferung und Abrechnung der Vergabeunterlagen beauftragt ist, ist der Ausschreibungsdienst im Bekanntmachungstext als Bestelladresse angegeben. In diesen Fällen schließt der Besteller mit Bestellung der Vergabeunterlagen einen Liefervertrag mit dem Ausschreibungsdienst. Der angefallene Betrag wird nach Bestellung der Vergabeunterlagen in Rechnung gestellt.

4. Die Vergabeunterlagen stehen Kunden komplett oder in Teilen unentgeltlich zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese kostenfreie Voransicht ist für die tatsächliche Anfertigung von Angeboten weder vorgesehen noch geeignet. Sollte der Kunde diese Voransicht für andere Zwecke als die bloße Einsichtnahme verwenden, übernehmen die Vergabe24 GmbH bzw. der Ausschreibungsdienst keine Haftung. In Abweichung zu Ziffer 7.2 dürfen heruntergeladene Vergabeunterlagen vervielfältigt werden, um diese Angehörigen des eigenen Unternehmens oder Dritten zur Verfügung zu stellen, deren Beteiligung an dem Ausschreibungsverfahren (z.B. als Planer oder Subunternehmer) vorgesehen ist.

5. Die elektronischen Vergabeunterlagen können verschiedene Dateiformate enthalten; in der Regel PDF- und Microsoft-Office-Dateien. Die Bearbeitung von GAEB-Dateien ist mit der Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT möglich.

§ 8 Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT

1. Die Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT ermöglicht die Verwaltung der Vergabeunterlagen und die elektronische Angebotsabgabe, sofern die Vergabestelle diese zulässt. Zur elektronischen Angebotsabgabe ist in der Regel eine sog. fortgeschrittene elektronische Signatur erforderlich und ausreichend. Vergabe24 BIETERCOCKPIT unterstützt die fortgeschrittene elektronische Signatur der Allgeier IT Solutions GmbH. Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit erhalten Sie unter ­https://zertifikate.allgeier-it.de/vergabe/  Das Herunterladen und Benutzen des Vergabe24 BIETERCOCKPIT zum Anschauen, Bearbeiten und Ausdrucken der Vergabeunterlagen ist ohne elektronische Signatur möglich.

2. Vergabe24 BIETERCOCKPIT kann von dem Vergabeportal Vergabe24 heruntergeladen werden. Dabei sind die Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen des Herstellers zu akzeptieren. Die Software ist auf dem Arbeitsplatzrechner zu installieren, mit dem Vergabeunterlegen heruntergeladen werden sollen. Updates von „Vergabe24 BIETERCOCKPIT“ werden automatisiert beim Aufruf der Software über das Vergabeportal durchgeführt. Mit dem Herunterladen der Software schließt der Kunde einen Softwaremietvertrag mit der Vergabe24 GmbH.

3. Die Nutzung der Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT (einschließlich Updates) ist im Abonnementspreis von „Vergabe24 direkt“ enthalten.

§ 9 Gewährleistung/Haftung

1. Das Vergabeportal Vergabe24.de ist grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. Die eingesetzten Server werden regelmäßig und sorgfältig gesichert. Gleichwohl kann aus technischen Gründen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das Vergabeportal jederzeit oder zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere wird im Falle von Störungen, Unterbrechung oder eines etwaigen Ausfalls von Vergabe24.de keine Gewähr übernommen. Entgeltanteile wegen Ausfallzeiten werden nur erstattet, soweit diese 72 Stunden überschreiten und der Kunde auf sein Verlangen hin nicht beim E-Mail-Versand ersatzweise per Fax beliefert wird. Für technisch bedingte Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Vergabe24 GmbH ihre Ursache haben, sowie für Schäden aus höherer Gewalt haftet die Vergabe24 GmbH nicht. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die von der Vergabe24 GmbH nicht zu vertreten sind, berechtigen dazu, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich angemessener Anlaufzeit, hinauszuschieben.

2. Soweit die Kunden über die Vergabeplattform Daten - gleich in welcher Form – übermitteln, sollte der Kunde Sicherheitskopien anfertigen. Eine Haftung für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste ist ausgeschlossen. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. 3. Die Vergabe24 GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder fahrlässige Verletzung vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht haben. Im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung der Vergabe24 GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für zugesicherte Eigenschaften und Garantien, bleibt hiervon unberührt. Für zurechenbare Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Vergabe24 GmbH unbeschränkt. Im Übrigen haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Datenschutz

1.Die Vergabe24 GmbH weist gemäß EU-DSGVO darauf hin, dass die Nutzerdaten in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Personenbezogene Daten, die die Vergabe24 GmbH und die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH im Rahmen ihrer Registrierung oder auf andere Weise erhalten haben, wird die Vergabe24 GmbH und die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe an mit der Erfüllung an Vertragspflichten beauftragte Dritte, die ausschließlich zu diesem Zwecke erfolgt.

2. Mit der Bietersoftware Vergabe24 BIETERCOCKPIT abgegebene elektronische Angebote gehen elektronisch signiert, verschlüsselt und über eine verschlüsselte Leitung in ein gesichertes virtuelles Postfach (Governikus), auf welches weder die Vergabe24 GmbH noch die Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH Zugriff haben. Eine Weiterleitung an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Soweit ein Abonnement Gegenstand des Vertrages ist, wird der Vertrag über die vereinbarte Bezugszeit geschlossen. Wird die Vereinbarung nicht gem. §11 Abs. 2 gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch.

2. Abonnementverträge sind mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf der bezahlten Bezugszeit (siehe Abo-Laufzeit) beidseitig schriftlich kündbar.

3. Mit der Kündigung des Abonnements wird gleichzeitig die Berechtigung zum Herunterladen der Vergabeunterlagen (Nutzung von „Vergabe24-Bieterassistent“) zum Ende der vereinbarten Bezugszeit beendet.

§ 12 Widerrufsrecht

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann den abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die mit dem Rechnungseinzug beauftragte Deutsche Ausschreibungsblatt GmbH.

§ 13 Sonstiges

1. Die Vergabe24 GmbH ist berechtigt, mit der Erbringung einzelner Leistungen (z.B. Abonnentenverwaltung, Inkasso, Druck- und Logistikdienstleistungen) Dritte zu beauftragen. Dabei stellt sie sicher, dass die Regelung über den Datenschutz beachtet und die Erfüllung der Vertragspflichten gewährleistet wird.

2. Auf die vorliegenden AGB sowie das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Vergabe24 GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Regelungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Vergabe24 GmbH, mit dem das Vertragsverhältnis besteht.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

5. Änderungen oder Ergänzungen der auf den AGB beruhenden Verträgen und der AGB selbst gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: Mai 2018